Das Wichtigste zusammengefasst
- Wer zu viel Lohnsteuer gezahlt hat, hat einen Anspruch auf Rückerstattung. Denn das Finanzamt berechnet die Lohnsteuer nur auf Basis des Gehalts. Doch viele Ausgaben, die Arbeitnehmern erst im Laufe des Jahres entstehen, verringern ihr zu versteuerndes Einkommen.
- Wir erstellen Deine Einkommensteuererklärung, wenn Du Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, Renten, Pensionen oder Unterhaltsleistungen erzielst. Das gilt auch, wenn Du bis zu einer begrenzten Höhe Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünften und Einkünfte aus Kapitalvermögen hast.
- Wir prüfen Deinen Steuerbescheid und übernehmen die Korrespondenz mit dem Finanzamt. Erhältst Du einen fehlerhaften Bescheid, legen wir für Dich Einspruch ein. Übrigens: Auch die Kosten für unsere Beratung kannst Du von Deiner Steuer absetzen. Bring uns Deine Unterlagen. Alles andere übernehmen wir.
Wann solltest Du eine Steuererklärung abgeben?
- Wenn Du verheiratet bist, beide Ehepartner Einnahmen erziehlen und ihr die Steuerklassenkombination 3/5 habt
- Wenn Du die Steuerklasse 6 hast
- Wenn Du Lohnersatzleistungen wie Kranken- , Arbeitslosen-, Mutterschafts-,- Eltern- oder Kurzarbeitergeld beziehst
- Wenn Du verheiratet bist, einer von euch Rente bekommt und der andere ebenfalls Einnahmen erzielt (unabhängig von der Steuerklasse)
- Wenn Du Arbeitnehmer bist und der Arbeitsort über 16 km entfernt liegt
- Wenn Du hohe Ausgaben für die Arbeit, für Handwerker oder für Spenden hattest
- oder wenn Du Mieteinnahmen hast.
Aktuelles
Werbungskostenpauschale
Diese Pauschale stieg 2022 von 1.000 € auf 1.200 €.
Photovoltaikanlagen
Bisher mussten Photovoltaikanlagenbetreiber einer Einnahmen-Überschussrechnung (Anlage EÜR) mit der privaten Einkommensteuererklärung abgeben. Diese durfte durch einen Lohnsteuerhilfeverein nicht erstellt werden. Die Besteuerung der „üblichen“ Photovoltaikanlage entfällt bei der Einkommensteuererklärung ab 01.01.2022 komplett – bei der Umsatzsteuer ab dem 01.01.2023. Demnach dürfen Lohnsteuerhilfevereine die Einkommensteuererklärung 2022 für Steuerpflichtige mit einer „üblichen“ Photovoltaikanlage erstellen.
Homeoffice-Pauschale
Die Homeoffice-Pauschale wurde 2022 noch einmal verlängert. Demnach kannst Du, wie auch im Vorjahr, insgesamt bis zu 600,-€ im Jahr geltend machen, wenn Du von zu Hause arbeitest, aber kein „richtiges Arbeitszimmer“ hast. Doch Achtung, die Homeoffice-Pauschale wird in die Werbungskostenpauschale eingerechnet und nicht zusätzlich gewährt.
Grundsteuerreform
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Trotzdem ist die Erklärung auch nach Ablauf der Frist zu erstellen. Lohnsteuerhilfeverein dürfen diesbezüglich rechtlich nicht tätig werden. Hierzu müsste ein Steuerberater oder ggf. die eigene Hausverwaltung aufgesucht werden.
Pendlerpauschale
Wer regelmäßig zur Arbeitsstelle pendelt, bekommt ab dem 21. Kilometer statt bisher 0,35€ nun 0,38€.
Privatverkäufe auf Plattformen (ab 2023):
Plattformen müssen die Privatverkäufer und deren Verkäufe melden, wenn diese mehr als 30 Artikel pro Jahr verkaufen oder einen Verkaufswert von insgesamt 2.000,-€ übersteigen.
Energiereispauschale (EPP)
Diese Pauschale ist für Anspruchsberechtigte mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit im Jahr 2022 als Einnahme mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Bei Anspruchsberechtigten mit sonstigen Einkünften ist die Pauschale ebenfalls unter der entsprechenden Einkunftsart anzugeben und zu versteuern. Bei einkommensabhängigen Sozialleistungen ist diese Pauschale nicht als Einkommen zu berücksichtigen.