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Das Wichtigste zusammengefasst
  • Wer zu viel Lohnsteuer gezahlt hat, hat einen Anspruch auf Rückerstattung. Denn das Finanzamt berechnet die Lohnsteuer nur auf Basis des Gehalts. Doch viele Ausgaben, die Arbeitnehmern erst im Laufe des Jahres entstehen, verringern ihr zu versteuerndes Einkommen.
  • Wir erstellen Deine Einkommensteuererklärung, wenn Du Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, Renten, Pensionen oder Unterhaltsleistungen erzielst. Das gilt auch, wenn Du bis zu einer begrenzten Höhe Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünften und Einkünfte aus Kapitalvermögen hast.
  • Wir prüfen Deinen Steuerbescheid und übernehmen die Korrespondenz mit dem Finanzamt. Erhältst Du einen fehlerhaften Bescheid, legen wir für Dich Einspruch ein. Übrigens: Auch die Kosten für unsere Beratung kannst Du von Deiner Steuer absetzen. Bring uns Deine Unterlagen. Alles andere übernehmen wir.

Wann solltest Du eine Steuererklärung abgeben?

  • Wenn Du verheiratet bist, beide Ehepartner Einnahmen erziehlen und ihr die Steuerklassenkombination 3/5 habt
  • Wenn Du die Steuerklasse 6 hast
  • Wenn Du Lohnersatzleistungen wie Kranken- , Arbeitslosen-, Mutterschafts-,- Eltern- oder Kurzarbeitergeld beziehst
  • Wenn Du verheiratet bist, einer von euch Rente bekommt und der andere ebenfalls Einnahmen erzielt (unabhängig von der Steuerklasse)
  • Wenn Du Arbeitnehmer bist und der Arbeitsort über 16 km entfernt liegt
  • Wenn Du hohe Ausgaben für die Arbeit, für Handwerker oder für Spenden hattest
  • oder wenn Du Mieteinnahmen hast.